Verhaltenskodex der Vereinigten Schotterwerke für Geschäftspartner

Der hier vorgelegte Verhaltenskodex für die Geschäftspartner der Vereinigte Schotterwerke GmbH & Co. KG (VSW) wurde durch die Geschäftsführung erstellt. Die VSW steht hinter den hier formulierten Zielen und erwartet auch von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung dieser Ziele.

Die VSW schreibt hier ihre Anforderungen und Grundsätze an die Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere zur Einhaltung ethischer Standards, des anwendbaren Rechts und zur Integrität fest. Geschäftspartner der VSW sind alle Unternehmen, von denen die VSW Lieferungen und Leistungen bezieht. Dies können beispielsweise Lieferanten, Berater, Vertreter, sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen usw. sein. Die VSW erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass diese die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen weltweit umsetzen und einhalten.

1. Generelle Prinzipien

Die VSW bekennt sich zur Nachhaltigkeit. Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln sind kein Widerspruch – sie bedingen einander. Nachhaltiges und verantwortliches Handeln sehen wir als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher, dass sie

  • ihre Geschäftstätigkeiten integer ausüben, d.h. insbesondere das für sie jeweils anwendbare Recht, z.B. Menschenrechte, Anti-Korruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell- und Umweltrecht befolgen, und
  • sich dafür einsetzen, dass die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien auch von ihren eigenen Geschäftspartnern eingehalten werden, und diese entsprechend fördern, und
  • ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren.

2. Gesellschaftliche Verantwortung unserer Geschäftspartner

Nach unserer Überzeugung ist die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens und damit unverzichtbarer Bestandteil einer werteorientierten Unternehmensführung. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie ihr Handeln an den nachfolgenden Prinzipien ausrichten:

Menschenrechte

Unsere Geschäftspartner respektieren die anerkannten Menschenrechte.

Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Unsere Geschäftspartner lehnen Kinderarbeit strikt ab und halten die jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit ein. Außerdem tolerieren unsere Geschäftspartner keine Form der Zwangsarbeit.

Chancengleichheit

Unsere Geschäftspartner fördern Vielfalt im Unternehmen und dulden keine Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern.

Versammlungsfreiheit

Die Geschäftspartner der VSW erkennen die jeweils für sie geltenden Gesetze zur Versammlungsfreiheit und zur Bildung von Interessensgruppen an und treten für den Schutz der darin verbürgten Rechte ihrer Mitarbeiter in ihren Geschäftseinheiten ein.

Sicherheit

Die Sicherheit von Menschen hat oberste Priorität und gehört zu den zentralen Werten unserer Geschäftspartner. Gemeinsam mit ihren Mitarbeitern sorgen unsere Geschäftspartner sowohl für ein sicheres Arbeitsumfeld und sicherheitsrelevante Qualifikationen als auch für die Sicherheit ihrer Produkte und Dienstleistungen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durch konsequenten, präventiven Arbeitsschutz wenden unsere Geschäftspartner Gefährdungen von Personen ab und unterstützen durch angemessene Arbeitsbedingungen die Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter. Die Sicherheit der Mitarbeiter ist für unsere Geschäftspartner ein zentrales Gebot ihres unternehmerischen Handelns.

Umweltschutz

Unsere Geschäftspartner halten die für sie geltenden Umweltstandards ein und bekennen sich zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerische Wertgröße.

Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen

Die jeweils geltenden Gesetze und Vereinbarungen mit ihren Sozialpartnern werden von unseren Geschäftspartnern eingehalten. Unsere Geschäftspartner entlohnen ihre Mitarbeiter angemessen.

Datenschutz

Unsere Geschäftspartner beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden.

3. Antikorruption

Die VSW toleriert keinerlei Form von Korruption oder unlauteren Geschäftspraktiken. Transparenz und Offenheit sind grundlegenden Voraussetzungen für die VSW, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit den Geschäftspartnern sicherzustellen.

Korruption

Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Form von Korruption oder Bestechung.

Berater / Agenten / Mittler

Die Vergütung von Beratern, Agenten und sonstigen Mittlern dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden. Unsere Geschäftspartner wählen ihre Berater, Agenten und sonstigen Mittler sorgfältig nach angemessenen Eignungskriterien aus.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Unsere Geschäftspartner vermeiden Interessenkonflikte, die zu Korruptionsrisiken führen können.

Einladungen und Geschenke

In Verbindung mit ihrer Tätigkeit für die VSW nehmen unsere Geschäftspartner Einladungen nur an oder sprechen Einladungen nur aus, wenn sie angemessen sind, nicht Erwartungen einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung erfolgen und nicht gegen anwendbares Recht (insbesondere Antikorruptionsgesetz) verstoßen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken, anderen Zuwendungen oder Vorteilen jeglicher Art.

Verhalten gegenüber Amtsträgern

Unsere Geschäftspartner dulden keine Form gesetzeswidriger materieller und immaterieller Zuwendungen (einschließlich deren Anbieten) an Amtsträger oder mit diesen vergleichbare Personen (unabhängig davon, ob unmittelbar oder mittelbar über Dritte).

Politische Parteien

Gesetzeswidrige materielle und immaterielle Zuwendungen jeglicher Art (z.B. gesetzeswidrige Spenden) an politische Parteien, deren Vertreter sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden von unseren Geschäftspartnern ebenfalls nicht toleriert.

Spenden / Sponsoring

Spenden erfolgen von unseren Geschäftspartnern nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung. Das Sponsoring von Personen, Gruppen oder Organisationen wird nicht dafür genutzt, um wiederrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen.

Geldwäsche

Unsere Geschäftspartner ergreifen geeignete Maßnahmen, um Geldwäsche in ihren Unternehmen zu unterbinden.

4. Verhalten unserer Geschäftspartner im Wettbewerb

Die VSW stellt an sich den Anspruch, stets als fairer und verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu handeln und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Unsere Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein. Insbesondere treffen sie keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Kundenbeziehungen, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen. Dasselbe gilt für den Austausch wettbewerblich sensibler Informationen sowie für sonstiges Verhalten, das den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt oder beschränken kann.

Export- und Importkontrollen/Terrorismusbekämpfung

Insbesondere im Hinblick auf weltweite Geschäftstätigkeiten achten unsere Geschäftspartner auf die Einhaltung jeweils aller geltenden Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

5. Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Verpflichtung zur Einhaltung

Unsere Geschäftspartner tragen dafür Sorge, dass die in diesem Verhaltenskodes für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien jeweils von ihnen eingehalten werden.

Hinweis an die Geschäftsführung der VSW

Unsere Geschäftspartner nutzen die Möglichkeit, Hinweise auf etwaige Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für die VSW begangen wurden und Auswirkungen auf die VSW haben können, an die Geschäftsführung der VSW abzugeben.

Schutz von Hinweisgebern

Unsere Geschäftspartner dulden keine Benachteiligung von Personen, die Verstöße, gegen die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten Prinzipien melden.

Lieferantenkette

Unsere Geschäftspartner wählen ihre Lieferanten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die VSW beauftragen, sorgfältig aus, kommunizieren die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien an dies und setzen sich dafür ein, dass diese Prinzipien auch von ihren Lieferanten eingehalten werden.

Konsequenzen

Die Geschäftsführung der VSW legt Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der VSW und seinen Geschäftspartnern. Bei geringfügigen Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner wird dem Geschäftspartner daher in der Regel die Möglichkeit zur Implementierung geeigneter Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt, wenn dieser grundsätzlich zur Abhilfe und Verbesserung bereit ist. Bei schweren Verstößen (insbesondere bei der Begehung von Straftaten) behält sich die VSW jedoch angemessene Sanktionen gegenüber dem jeweiligen Geschäftspartner vor. Dies kann auch zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Rechten führen.

Wo findet man weitere Informationen?

Bei Unsicherheiten oder Fragen sollten Sie sich direkt an die Geschäftsführung der VSW wenden.

6. Inkraftsetzung

Beschlossen durch die Geschäftsführung der VSW am 02.09.2021

Kontakt

+49 2402 9669-0 d.bertram@vsw-online.com